F. Mit Verfügung vom 23. August 2018 wurde das vorliegende Gerichtsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des von der Beschwerdeführerin gegen den Krankentaggeldversicherer eingeleiteten Klageverfahrens sistiert (act. 10). Mit inzwischen in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Obergerichts des Kantons Zug Z1 2017 44 vom 23. Januar 2019 wurde der vorinstanzliche Entscheid bestätigt (am 29. Januar 2019 eingereichtes BF-act. 10). Daraufhin hob das Verwaltungsgericht die Sistierung auf und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei (act. 12 und 14).