Das Gutachten von Dr. C.________ taxierte sie als nicht nachvollziehbar (IV-act. 95). B. Dagegen erhob A.________ am 14. Mai 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Zusprechung einer befristeten ganzen Invalidenrente, eventualiter um Rückweisung der Sache an die IV-Stelle Zug zur Neubeurteilung (act. 1 S. 2). Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, aufgrund der vorliegenden medizinischen Akten sei bis im November 2017 von einer Arbeitsunfähigkeit zwischen 70 % und 100 % auszugehen (act. 1 S. 9 ff. insbes. S. 13). Weiter rügt sie eine Verletzung des rechtlichen Urteil S 2018 55 3