Im Rahmen eines Zivilprozesses gegen den Krankentaggeldversicherer beauftragte das Kantonsgericht Zug PD Dr. med. C.________, Facharzt für Orthopädische Chirurgie, mit einer Begutachtung. Im orthopädisch-chirurgischen Gutachten vom 22. Februar 2017 attestierte Dr. C.________ der Versicherten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vom Frühjahr 2014 bis mindestens zur gutachterlichen Untersuchung am 18. Februar 2017 (IVact. 69/24). Dieses Gutachten führte zur Gutheissung der von der Versicherten gegen den Krankentaggeldversicherer erhobenen Teilklage und Zusprechung der vom Juli bis September 2015 aufgelaufenen Taggelder (Urteil Kantonsgericht ZG EV 2016 18 vom 30. Oktober 2017 [IV-act. 83]).