9.2 Bei einer 100%igen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit ab Januar 2016 bis 31. August 2017 ist der Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ab 1. Januar 2017 (Ablauf der einjährigen Wartezeit; Art. 28 Abs. 1 IVG) bis 30. November 2017 (3. Monat ab Eintritt der Verbesserung; Art. 88a Abs. 1 IVV) ausgewiesen.