8.5.1 Mangels einer Diagnose aus dem somatoformen Kreis äusserte sich der psychiatrische Gutachter Dr. D.________ entsprechend der beim ersten Untersuchungsgespräch im November 2017 gültig gewesenen Rechtspraxis nur teilweise zu den verschiedenen Standardindikatoren gemäss BGE 141 V 281. Offenbar ging eine eingehende Auseinandersetzung nach dem vom Bundegericht eingeführten Raster nach dem zweiten Untersuchungsgespräch im Januar 2018 trotz der mit Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2017 bekanntgegebenen Rechtsprechungsänderung durch die beiden Urteile BGE 143 V 409 und 143 V 418 unter.