7.3 Unter Hinweis auf die von der behandelnden Psychiaterin Dr. H.________ diagnostizierte mittelgradige depressive Episode macht der Beschwerdeführer eine Verschlechterung vor Verfügungserlass geltend, die vom 29. April bis 17. Juli 2019 sogar zu einer Hospitalisation geführt habe (act. 12 S. 8).