Weiter beruhten die Diagnosen von Persönlichkeitsstörungen im Wesentlichen auf der psychopathologischen Interpretation der Biografie und der Interaktionsstile. Entsprechenden Fragebögen und ähnlichen testpsychologischen Instrumenten komme im Zweifelsfall eine zusätzliche, jedoch nicht obligate Bedeutung zu. Beim Beschwerdeführer habe ein solcher Zweifelsfall nicht bestanden, da bereits die behandelnden Ärzte diverse nachvollziehbare Hinweise für das Vorliegen der im Gutachten diagnostizierten Persönlichkeitsstörung berichtet hätten.