Die aus der Persönlichkeitsstörung und dem ADHS resultierende Minderung der Belastbarkeit im Sinne einer geminderten Leistungsfähigkeit sei nicht durchgehend wirksam, sondern von speziellen, in der Vergangenheit immer nur punktuell aufgetretenen Zusatzbelastungen abhängig und dürfte im Rahmen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Kurier bei ca. 10–15 % liegen. In der gelernten Tätigkeit als Verkäufer oder in der früher ausgeübten Tätigkeit als Hilfsarbeiter im Gartenbau, mit weniger Zeitdruck und tieferen Anforderungen an die Aufmerksamkeit, bestehe auch bei Persistenz der Symptomatik auf gegenwärtigem Niveau eine volle Leistungsfähigkeit (IV-act. 161/63–64).