5.2 Im psychiatrischen Teilgutachten vom 2. Februar 2018 stellte Dr. med. D.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (IV-act. 161/61): - Ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.6) - Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität (ICD-10 F98.8) Der rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig leichtgradige depressive Episode ohne somatisches Syndrom (ICD-10 F33.0), mass der Gutachter dagegen keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit bei (IV-act. 161/61).