So war er wesentlich besser fähig, in einem einigermassen klar strukturierten Rahmen eine Arbeitsleistung zu erbringen, als die Gesamtverantwortung für sein Leben zu übernehmen. Durch eine zumutbare Willensanstrengung wären die auf der Persönlichkeitsstörung beruhenden Widerstände überwindbar gewesen. Dem Beschwerdeführer wäre es zumutbar gewesen, aus seiner passiven Erwartungshaltung herauszutreten und wieder in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Gestützt darauf verneinte der RAD-Arzt Dr. med. F.________, Facharzt für Allgemeinmedizin, in der Stellungnahme vom 27. Dezember 2010 (IV-act. 62) eine mehr als ein Jahr dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.