Gestützt darauf führte sie das Vorbescheidverfahren durch (IV-act. 168 ff.) und sprach dem Versicherten mit Verfügungen vom 6. November 2018 eine ganze Invalidenrente vom 1. Januar bis 30. November 2017 und anschliessend eine bis 31. Januar 2018 befristete halbe Rente zu (IV-act. 176-178). B. Dagegen erhob A.________ am 4. Dezember 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Zusprache einer unbefristeten ganzen Rente und macht eine Arbeitsunfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt geltend. Unter Hinweis auf seine finanzielle Notlage ersuchte er um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes (act. 1).