Unter Hinweis auf eine seit November 2013 bestehende Diskushernie sowie Schmerzen in der linken Schulter meldete sich der Versicherte am 27. Dezember 2014 erneut zum Leistungsbezug an (IV-act. 75). In der Folge verlor er seine Anstellung, weshalb Ende März 2015 im Rahmen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen eine Arbeitsvermittlung eingeleitet wurde (IV-act. 93), die jedoch bereits wenige Monate später auf Wunsch des Versicherten beendet wurde. Gleichzeitig wurde der Rentenanspruch verneint (IV-act. 102 f.).