Urteil S 2018 145 3 A. Mit Verfügung vom 31. Januar 2011 verneinte die IV-Stelle Zug den Anspruch des 1969 geborenen und an psychischen Beschwerden leidenden A.________ auf eine Invalidenrente mangels eines invalidenversicherungsrechtlich relevanten Gesundheitsschadens (IV-act. 69). Diesem Entscheid gingen medizinische Abklärungen und verschiedene berufliche Eingliederungsmassnahmen voraus.