Hätte er, wie es seine Pflicht gewesen wäre, dafür gesorgt, dass die Gesellschaft die geschuldeten Beiträge (zuzüglich Nebenkosten) zeitgerecht bezahlt, wäre es niemals zu derart hohen Beitragsausständen gekommen. Dass er den Ausstand durch (verspätet eingesetzte) Teilzahlungen reduzieren konnte, ändert nichts daran, dass er für den tatsächlich eingetretenen Schaden von immerhin über Fr. 50'000.– verantwortlich ist.