4.4.1 Im Bericht vom 24. November 2016 stellten die Revisoren fest, über das Konto 65035 Management Fees seien dem damals in H.________ wohnhaft gewesenen F.________ Verwaltungshonorare in der Höhe von Fr. 151'646.30 für das Jahr 2014 und von Fr. 150'000.– für das Jahr 2015 ausbezahlt worden. Auf die Nachfrage beim Beschwerdeführer, warum sie nicht abgerechnet worden seien, habe dieser mitgeteilt, F.________ sei in G.________ abrechnungspflichtig gewesen, was jedoch mangels eines Formulars A1 nicht habe bestätigt werden können (AK-act. 138).