Unter den Schulden der Gesellschaft befinden sich ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, weswegen der Ausgleichskasse Zug ein Verlustschein im Betrag von Fr. 50'213.80 ausgestellt wurde (AK-act. 148). Mit Verfügung vom 29. November 2017 verpflichtete die Ausgleichskasse Zug A.________ als ehemaligen Verwaltungsrat der B.________ AG zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 50'213.80 (AK-act. 149). Im Einspracheverfahren wies dieser auf die Zuständigkeit der D.________ AG für sämtliche wirtschaftstreuhänderischen Aktivitäten wie Buchhaltung und Lohnverrechnung der B.________ AG sowie einer weiteren Gesellschaft, der E.________ AG, hin.