Bei der Anpassung an die eingetretene Nominallohnentwicklung ist ihr jedoch ein Fehler unterlaufen, betrug doch der Nominallohnindex für Männer im Jahr 2017 2'249 (Basis 1939 = 100) statt 2'271 Punkte (IV-act. 111/3), weshalb das Invalideneinkommen korrekterweise rund Fr. 25'245.– beträgt (Fr. 5'312.– x 12 / 40 x 41.7 / 2'220 x 2'249 x 0.5 x 0.75). Urteil S 2018 135 16 Die Gegenüberstellung zum Valideneinkommen von Fr. 58'944.– ergibt eine Erwerbseinbusse von Fr. 33'699.– und einen Invaliditätsgrad von rund 57 %, weshalb die dem Beschwerdeführer zugesprochene halbe Rente ab 1. September 2017 zu bestätigen ist.