6.2.2 Das bereits 2011 bekannte Rückenleiden wird in den medizinischen Berichten nur am Rande erwähnt. Eine darauf zurückzuführende Einschränkung wurde während der stationären Rehabilitation in der Klinik C.________ offensichtlich nicht festgestellt, fehlen doch entsprechende Angaben im Austrittsbericht vom 6. März 2017 (IV-act. 107/2–7). Auch ist keine auf die Linderung der – unveränderten (vgl. Bericht von Dr. G.________ vom 4. September 2017 [IV-act. 107/1]) – Rückenbeschwerden zielende, konsequente Behandlung dokumentiert.