5.5 Namens des RAD nahm Dr. med. F.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, am 12. September 2017 zur medizinischen Situation Stellung (IV-act. 109). Er erwog, dass eine vorübergehende, mehr als drei Monate dauernde Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorgelegen habe. Den Zeitpunkt des Beginns der Verschlechterung legte Dr. F.________ mit der radiologischen Diagnostik am linken Knie am 2. September 2016 und der nachfolgenden Überweisung an den Orthopäden auf September 2016 fest. Weiter legte er die Arbeitsunfähigkeit wie folgt fest: Urteil S 2018 135 11