5.2 Im Wesentlichen dieselben Diagnosen wurden im Bericht des Spitals D.________, Pneumologie, vom 20. Oktober 2016 gestellt (IV-act. 94/1–2). Laut Bericht hatte der Beschwerdeführer vor allem mit dem Rücken und den Knien Probleme. Ansonsten seien seit der letzten Kontrolle keine Besonderheiten aufgetreten. Die BiPAP-Therapie sei gut Urteil S 2018 135 10 eingestellt und es sei keine Änderung notwendig. Die Lungenfunktion zeige einen stabilen Verlauf im Vergleich zum Februar 2015.