Am 19. Oktober 2016 meldete sich A.________ unter Hinweis auf diverse körperliche Beschwerden und Krankheiten erneut zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 91). Daraufhin tätigte die IV-Stelle Zug Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens (IV-act. 110 ff.) sprach sie dem Versicherten mit Verfügung vom 17. Oktober 2018 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. April bis 31. August 2017 sowie eine halbe Invalidenrente für den Monat September 2017 zu (IV-act. 123 f.).