{"Signatur": "ZG_VG_001", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-04-14", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2018-135_2020-04-14.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2018_135_5725904a692227324825c1f1a293ecdef6e6ecb945ffcaf90353d0e97789bdc6b61c08349040aad12025fa759db6c211a09568e06e2b8a301f62355eb7c2d2a7?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdef6e6ecb945ffcaf90353d0e97789bdc6b61c08349040aad12025fa759db6c211a09568e06e2b8a301f62355eb7c2d2a7&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2018_135", "Checksum": "a444d3aa9b993641f8e73a6a41bf86ad"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["S 2018 135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialvers.rechtl. 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Oktober 2017 (IVact. 116/2–3) folgende Diagnosen:\n\n- Hypertensive Kardiopathie\n- Obstruktive Schlafapnoe\n- aktuell BiPAP-Beatmung\n- COPD GoId II\n- obstruktive Ventilationsstörung\n- Nikotinabusus sistiert 06/14\n- Chronisches lumbospondylogenes Syndrom beidseits bei Osteochondrosen L4/5 und\nL5/S1, Diskusprotrusion L4/5 mit medianer, teilweise foraminaler Diskushernie L5/S1\nund bei Fehlhaltung\n- Periarthropathia coxae beidseits, Syndrom des Tractus iliotibialis beidseits\n- Bursitis trochanterica links\n- Beginnende Coxarthrose rechts\n- Periarthropathia humero scapularis beidseits, rechts mehr als links\n- AC-Arthrosen\n- Diabetes mellitus, insulinpflichtig\n- Beginnende Polyneuropathie\n- Adipositas\n- Chronische abakterielle Prostatitis\n- Erektile Dysfunktion\n- Chronisches zervikospondylogenes Syndrom bds. bei Foraminalstenosen sowie\nDiskushernie C7/Th1 und Th2/Th3 mit leichter Myelonkompression\n- Depressive Verstimmung\n- St. n. Knie-TP links 25. Januar 2017 wegen invalidisierender Gonarthrose\n\nWeiter gab er an, wegen der progredienten Gonarthrose links sei der Beschwerdeführer\nstark gehbehindert gewesen. Nach einer Prothesenimplantation habe sich die\n\nUrteil S 2018 135\n12\n\nGehfähigkeit verbessert. Zudem leide er an anhaltenden chronischen\nRückenbeschwerden mit Ausstrahlung ins linke Bein und an schmerzhafter\nBewegungseinschränkung im Bereich der Schultergelenke bei AC-Arthrosen linksbetont.\nTätigkeiten im Sitzen seien wegen den Rückenbeschwerden ebenfalls nur eingeschränkt\nmöglich. Theoretisch wäre eine leichte, körperlich wenig belastende und\nwechselbelastende Tätigkeit in einem gewissen Umfang noch zumutbar. Das Ausmass\nder zumutbaren Restarbeitsfähigkeit müsste im Rahmen einer Begutachtung festgelegt\nwerden.\n\nAm 31. Oktober 2017 (IV-act. 116/1) ergänzte Dr. G.________, der von Dr. F.________\nfestgelegte Arbeitsunfähigkeitsverlauf sei rein theoretisch und als Verweistätigkeit\nfestgelegt worden. Immerhin sei der Beschwerdeführer ab September 2017 (recte wohl:\n2016) nur noch an zwei Amerikanerstöcken gehfähig. Theoretisch wäre ihm damit noch\neine leichte, ausnahmslos sitzende Tätigkeit zumutbar gewesen. Auch für eine solche\nTätigkeit müsste aber im Rahmen der multifaktoriellen Beschwerden, insbesondere auch\nder Rückenbeschwerden, von einer verminderten Leistungsfähigkeit ausgegangen\nwerden. Die weitere Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit ab 25. Januar bis 21. August\n2017 scheine korrekt. Es dürfte aber auch in einer leidensangepassten Tätigkeit zukünftig\neine verminderte Leistungsfähigkeit von mindestens 30 % bestehen. Von Seiten der\nBeschwerden des Bewegungsapparates sei der Gesundheitszustand aktuell stabil. Eine\nzukünftige Verschlechterung sei aber nicht auszuschliessen. Dies gelte auch für die\ninternistischen Begleitdiagnosen.\n\n5.7 In seiner Stellungnahme vom 19. März 2018 (IV-act. 118) anerkannte der RAD-\nArzt Dr. F.________ eine dauerhafte Leistungsreduktion von etwa 25 % ab 22. August\n2017 und begründete diese mit einem schmerzbedingt erhöhten Pausenbedarf.\n\n6.\n6.1 Aufgrund der Akten ist eine im September 2016 eingetretene Verschlimmerung\nder Gonarthrose, die zur Einsetzung einer Knieprothese geführt hat, erstellt (vgl. E. 5.4–5),\nweshalb die für die Prüfung der Neuanmeldung erforderliche Verschlechterung des\nGesundheitszustandes des Beschwerdeführers seit der letzten Rentenverfügung (E. 4)\nausgewiesen ist.\n\n6.2 Während die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Stellungnahmen des RAD\ndavon ausgeht, dass der Beschwerdeführer ab 1. September 2016 zu 50 %, ab 25. Januar\n\nUrteil S 2018 135\n13\n\n2017 zu 100 %, ab 17. Juni 2017 zu 50 % und ab 21. Juli 2017 zu 25 % arbeitsunfähig war\n(IV-act. 119/4), stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, dass die Akten kein\nvollständiges Bild über Anamnese, Verlauf und gegenwärtigen Status ergäben (act. 1\nS. 9).\n\n6.2.1 Den Stellungnahmen der verschiedenen Fachbereiche des Spitals D.________\nlassen sich – entgegen der Meinung des Beschwerdeführers (act. 1 S. 9) – keine\nrelevanten Auswirkungen der verschiedenen internistischen Erkrankungen auf die\nArbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit entnehmen. Nach Installation der\nindizierten Therapien beschränkt sich die Behandlung aktuell auf regelmässige Kontrollen.\nSo ist die Lungenfunktion stabil und die Therapie der Schlafapnoe gut eingestellt (E. 5.2).\nTrotz einer hypertensiven Herzkrankheit kommt es im Alltag auch zu keinerlei typischen\nkardialen Beschwerden (E. 5.3). Die Behandlung des Diabetes erweist sich\ndemgegenüber aufgrund der nicht konstanten Compliance des Beschwerdeführers mit\nBezug auf Medikamenteneinnahme, Ernährung und regelmässiger körperlicher Aktivität\nseit Jahren als schwierig. Mit konsequenter Einhaltung der Empfehlungen der Fachleute\nliessen sich aber auch hier stabile Werte erreichen (vgl. E. 5.1; ferner die Berichte des\nSpitals D.________ vom 25. Juni 2014 [IV-act. 71/1–3] und 22. Januar 2015 [IVact. 94/11–14]).\n\n"}