{"Signatur": "ZG_VG_001", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-04-14", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2018-135_2020-04-14.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2018_135_5725904a692227324825c1f1a293ecdef6e6ecb945ffcaf90353d0e97789bdc6b61c08349040aad12025fa759db6c211a09568e06e2b8a301f62355eb7c2d2a7?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdef6e6ecb945ffcaf90353d0e97789bdc6b61c08349040aad12025fa759db6c211a09568e06e2b8a301f62355eb7c2d2a7&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2018_135", "Checksum": "a444d3aa9b993641f8e73a6a41bf86ad"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["S 2018 135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 14.04.2020 S 2018 135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialvers.rechtl. 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November 2015 wurden folgende Diagnosen gestellt:\n- Diabetes mellitus Typ 2 (ED 2005)\n- periphere Neuropathie, Nephropathie\n- COPD (GOLD-Stadium C)\n- Nikotinabusus, sistiert seit 6/14\n- Infektexazerbation mit Aufenthalt in der Intensivstation 1/15\n- Hypertensive Kardiopathie\n- Echokardiografie 7/14: exzentrisch hypertropher linker Ventrikel mit erhaltener\nglobaler systolischer Funktion\n- Schwergradiges obstruktives Schlafapnoe-Syndrom und Adipositas-Hypoventilations-\nsyndrom\n- auto-CPAP-Therapie: 7/14–4/15\n- aktuell seit 4/15 BiPAP-Beatmung\n- Arterielle Hypertonie\n- Dyslipidämie\n- Adipositas (BMI 37,9 kg/m2)\n- schwere Osteochondrose L5/S1\n- Foramenstenose L5/S1 bds., relative Spinalkanalstenose, Diskushernie L5/S1 rechts\nparamedian\n\nDem Bericht lässt sich weiter entnehmen, dass die HbA1c-Werte nach einer Besserung\nwieder auf 10,0 % angestiegen seien. Auf Insulinanpassungen habe der\nBeschwerdeführer zuerst verzichtet, in der Hoffnung, das Blutzuckerniveau durch\nLifestyle-Massnahmen günstig beeinflussen zu können. Infolge der teilweise massiven\nRückenschmerzen sei die körperliche Aktivität jedoch erheblich eingeschränkt. Diese\nwirkten sich häufig auch ungünstig auf die Nüchternblutzuckerwerte aus, wenn der Patient\nkaum habe schlafen können. Betreffend Diät scheine sich der Beschwerdeführer\nzunehmend zu bemühen. Leider sei der Gewichtsverlauf aber stetig ansteigend, nicht\nzuletzt nach Nikotinstopp, was die Blutzuckerwerte weiter ungünstig beeinflusst habe.\nZuletzt sei er mit einer Insulindosiserhöhung einverstanden gewesen. Er werde sich\nzudem um eine gewisse, möglichst regelmässige körperliche Aktivität bemühen, da sich\ndiese sehr eindrücklich auf das Blutzuckerverhalten auswirke.\n\n5.2 Im Wesentlichen dieselben Diagnosen wurden im Bericht des Spitals D.________,\nPneumologie, vom 20. Oktober 2016 gestellt (IV-act. 94/1–2). Laut Bericht hatte der\nBeschwerdeführer vor allem mit dem Rücken und den Knien Probleme. Ansonsten seien\nseit der letzten Kontrolle keine Besonderheiten aufgetreten. Die BiPAP-Therapie sei gut\n\nUrteil S 2018 135\n10\n\neingestellt und es sei keine Änderung notwendig. Die Lungenfunktion zeige einen stabilen\nVerlauf im Vergleich zum Februar 2015.\n\n5.3 Laut Bericht des Spitals D.________, Kardiologie, vom 19. Dezember 2016 (IVact. 103/15–17) bestehen im Alltag wegen der hypertensiven Herzkrankheit weder\npectanginöse Beschwerden noch eine inadäquate Dyspnoe. Der Beschwerdeführer\nverneine auch Palpitationen, Schwindel und synkopale Ereignisse. Grundsätzlich stünden\neher Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates im Vordergrund. Dem Bericht lässt\nsich weiter entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer aktuell kardiopulmonal\nkompensiert, normotensiv und leicht bradykard präsentiere. Das Ruhe-EKG zeige einen\ninkompletten Rechtsschenkelblock sowie eine unspezifische QRS-Verbreiterung und falle\nim Übrigen im Wesentlichen unauffällig aus. Ergometrisch sei der Patient\nerstaunlicherweise deutlich über seinem Soll belastbar, wobei der Arbeitsversuch sowohl\nklinisch wie auch elektrisch negativ ausfalle. Echokardiographisch könne das Bild einer\nbeginnenden hypertensiven Herzkrankheit dokumentiert werden mit konzentrisch\nhypertrophem linkem Ventrikel mit normaler Funktion. Es bestünden auch keine relevante\nKlappenvitien.\n\n5.4 Am 25. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer mit einer\nKniegelenkstotalendoprothese am linken Knie versorgt (IV-act. 107/8–9). Im Bericht vom\n5. Juli 2017 (IV-act. 105) gab der bei der Operation assistierende Dr. med. E.________,\nFacharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, an,\nbis zum 16. Juni 2017 sei bereits eine Verbesserung der Kniegelenksbeweglichkeit auf\n120/0/0 Flexion/Extension eingetreten. Es bestehe eine verminderte Gebrauchsfähigkeit\nder linken unteren Extremität. Leidensangepasst sei eine sitzende Tätigkeit mit kurzen\nStehpausen und Zurücklegen kurzer Gehstrecken, ohne Arbeiten in Zwangshaltungen und\nunter Vermeidung des Hebens und Tragens von schweren Lasten.\n\n5.5 Namens des RAD nahm Dr. med. F.________, Facharzt für Allgemeine Innere\nMedizin, am 12. September 2017 zur medizinischen Situation Stellung (IV-act. 109). Er\nerwog, dass eine vorübergehende, mehr als drei Monate dauernde Verschlechterung des\nGesundheitszustandes vorgelegen habe. Den Zeitpunkt des Beginns der\nVerschlechterung legte Dr. F.________ mit der radiologischen Diagnostik am linken Knie\nam 2. September 2016 und der nachfolgenden Überweisung an den Orthopäden auf\nSeptember 2016 fest. Weiter legte er die Arbeitsunfähigkeit wie folgt fest:\n\nUrteil S 2018 135\n11\n\n- 50 % vom 1. September 2016 bis 24. Januar 2017\n- 100 % vom 25. Januar bis 16. Juni 2017\n- 50 % vom 17. Juni bis 20. Juli 2017\n- 25 % vom 21. Juli bis 21. August 2017\n\nUnverändert Gültigkeit habe das bisherige ergonomische Profil einer körperlich leichten,\ngelegentlich mittelschweren Wechseltätigkeit ohne Heben und Tragen von Lasten über\n10 kg, ohne Zwangshaltungen, ohne regelmässiges Treppengehen, Besteigen von Leitern\noder Gerüsten und ohne Schläge oder Vibrationen auf Achsenskelett, Hüfte oder\nKniegelenke.\n\n"}