Vielmehr wird bei Durchsicht des Gutachtens ersichtlich, dass sich auch Dr. G.________ schwer damit tat, die Beschwerden der Beschwerdeführerin diagnostisch richtig einzuordnen und er gerade aufgezeigt hat, dass je nachdem verschiedene diagnostische Kategorien aus dem ICD-10 in Betracht kämen (Neurasthenie versus Burnout bzw. chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren versus anhaltende somatoforme Schmerzstörung oder undifferenzierte Somatisierungsstörung [UVG-Akten, medizinische Unterlagen, act. 54, S. 39 f.]).