39, S. 33, 35 und 38). Dies zeigt sich im Übrigen auch darin, dass die erst kurz vor diesem letzten Ereignis erreichte Arbeitsfähigkeit von 50 % lediglich vorübergehend noch einmal von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit abgelöst wurde, wobei danach ab dem 1. September 2000 bis auf weiteres wieder die bereits zuvor noch vorhandene 50%ige Arbeitsunfähigkeit (weiter-)bestand (UVG-Akten, medizinische Unterlagen, act. 25). In Anbetracht dessen kann das Unfallereignis vom 19. Juni 2000 nicht als massiv bedeutender eingestuft werden als das vorliegend massgebende Ereignis vom 7. Dezember 1999.