__ gestellten Diagnosen der Neurasthenie und chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren seien nicht hinreichend begründet. Vielmehr ist festzustellen, dass der begutachtende Psychiater bei der Diagnosestellung auf sämtliche in früheren Gutachten/Berichten gestellten Diagnosen einging, diese anhand der ICD-10 Kriterien überprüfte und anschliessend in sehr ausführlicher und nachvollziehbarer Weise darlegte, weshalb keine somatoforme Schmerzstörung und keine Depression (mehr) diagnostiziert werden kann, sondern die Beschwerdeführerin seiner Meinung nach vielmehr an einer Neurasthenie (ICD-10 F48.0) und einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und