Beschwerden wohl von Anfang an verneint hätte, wenn sie darüber noch hätte verfügen können. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Beschwerdegegnerin ausführt, die Hotela und das Verwaltungsgericht hätten in Anbetracht der neuen Erkenntnisse der technischen Unfallanalyse und der biomechanischen Beurteilung aus dem Jahr 2008 auf der Urteil S 2018 123 21