4. Die Beschwerdeführerin leidet seit dem Auffahrunfall vom 7. Dezember 1999 an für ein Schleudertrauma typischen Beschwerden wie Kopf- und Nackenschmerzen mit Ausstrahlungen in Schulter und Arme, Schwindelgefühlen, Übelkeit, Schlaf- und Gedächtnisstörungen, Ermüdbarkeit sowie einer psychischen Überlagerung mit depressiven Symptomen. Wie das Verwaltungsgericht des Kantons Zug mit Urteil S 2006 105 vom 25. Oktober 2007 (UVG-Akten, Verfahren, act. 49) dargelegt hat, sind mit Ausnahme des beschwerdegegnerischen Vertrauensarztes Dr. J._____