__ vom 15. April 2000 stütze, sei das Einholen einer biomechanischen Beurteilung unabdingbar gewesen, um den Sachverhalt richtig zu ermitteln und so dem Untersuchungsgrundsatz zu entsprechen. Die von ihr eingeholten technische Unfallanalyse und biomechanische Beurteilung datierten vom 9. Oktober resp. 4. November 2008 und hätten dementsprechend im Rahmen des Einspracheentscheids der Hotela vom 10. April 2006 bzw. im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. Januar 2011 nicht berücksichtigt werden können.