adäquaten Kausalzusammenhangs. Die letzte materielle Prüfung des Rentenanspruchs sei am 10. April 2006 erfolgt. Wie bereits in der Verfügung vom 18. Januar 2013 geschildert, sei die biomechanische Beurteilung ein notwendiges Element der medizinischen Begutachtung. Da das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2007 seine Erwägungen auf die inkomplette und fehlerhafte technische Unfallanalyse von H.________ vom 15. April 2000 stütze, sei das Einholen einer biomechanischen Beurteilung unabdingbar gewesen, um den Sachverhalt richtig zu ermitteln und so dem Untersuchungsgrundsatz zu entsprechen.