C. Mit Vernehmlassung vom 11. Februar 2019 liess die Lloyd's die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge beantragen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe mit Urteil vom 27. Januar 2011 die Kausalität zwischen dem Unfall vom 7. Dezember 1999 und den Beschwerden der Beschwerdeführerin lediglich bis zum 10. April 2006 anerkannt. Da gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts auch die anderen Rentenbedingungen bis zum 10. April 2006 erfüllt gewesen seien, sei sie verpflichtet gewesen, Langzeitleistungen bis zum 10. April 2006 auszurichten. Ihr habe kein Handlungsspielraum zugestanden.