am 16. August 2016 fest, dass aus medizinisch-psychiatrischer Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein Kausalzusammenhang zwischen den aktuellen (diskreten) Beschwerden und dem Unfallereignis vom 7. Dezember 1999 bestehe. Gestützt darauf wurde die Verfügung vom 18. Januar 2013 mit Einspracheentscheid vom 18. September 2018 bestätigt und die dagegen erhobene Einsprache abgewiesen. Würdigend hielt die Lloyd's fest, allfällige Unfallfolgen seien aus psychiatrischer Sicht spätestens ein halbes Jahr nach dem Unfallereignis vom 7. Dezember 1999 abgeklungen. Es bestehe somit keinerlei Grundlage, um eine über den 10. April 2006 hinausgehende Unfallkausalität anzunehmen.