Aufgrund der dagegen von der Versicherten erhobenen Einsprache (UVG-Akten, Korrespondenz Vte/RA, act. 11) gab die Lloyd's – wie für den Einsprachefall angekündigt – in der Folge eine interdisziplinäre Begutachtung (Rheumatologie, Neurologie, Neuropsychologie und Psychiatrie) bei der MEDAS-Zentralschweiz in Auftrag. Während die Gutachter dabei keinen in Zusammenhang mit dem Ereignis vom 7. Dezember 1999 stehenden organischen Befund feststellten konnten, kam der begutachtende Psychiater zum Schluss, dass für die Zeit nach dem 10. April 2006 unfallbedingte Beschwerden bestehen würden (UVG-Akten, medizinische Unterlagen, act. 49).