Aufgrund dieses neuen Sachverhalts sei kein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 7. Dezember 1999 und den geltend gemachten Beschwerden gegeben. Da die Ergebnisse dieser neuen Sachverhaltsdarstellung erst ab dem 11. April 2006 Rechtsfolgen haben könnten, werde die Rente ab dem 11. April 2006 aufgehoben (UVG-Akten, Korrespondenz Vte/RA, act. 10).