Aufgrund der Tatsache, dass die Hotela das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2007 nicht angefochten habe, hätten die Erkenntnisse der herrschenden medizinischen Lehre wie auch der technischen Unfallanalyse/biomechanischen Beurteilung damals nicht berücksichtigt werden können. Das Vorliegen des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs sei folglich bis zum 10. April 2006 rechtskräftig anerkannt worden. Für die Zeit nach dem 10. April 2006 bestehe hingegen kein formeller Entscheid zur Frage des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs.