Dabei stützte sich die Lloyd's vor allem auf die technische Unfallanalyse vom 9. Oktober 2008 und die biomechanische Beurteilung vom 4. November 2008 und hielt fest, der Unfall vom 7. Dezember 1999 sei als harmlos einzustufen, sodass dieses Ereignis an sich nicht geeignet gewesen sei, die geltend gemachten Beschwerden zu verursachen. Aufgrund der Tatsache, dass die Hotela das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2007 nicht angefochten habe, hätten die Erkenntnisse der herrschenden medizinischen Lehre wie auch der technischen Unfallanalyse/biomechanischen Beurteilung damals nicht berücksichtigt werden können.