c) Aufgrund der erwähnten Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts anerkannte die Lloyd's mit Verfügung vom 18. Januar 2013 einen Rentenanspruch der Versicherten basierend auf einer Erwerbsunfähigkeit von 50 % ab dem 1. April 2005. Mit Wirkung ab dem 11. April 2006 hob sie die Rente mangels Kausalität hingegen wieder auf. Urteil S 2018 123 5