__ sowie anschliessend ein neues interdisziplinäres Gutachten in Auftrag geben (UVG-Akten, Verfahren, act. 53). Die in der Folge unter dem Protest des Rechtsvertreters eingeholte biomechanische Beurteilung vom 4. November 2008 gelangte zum Ergebnis, dass bei einem wahrscheinlichen Delta-v-Wert von knapp über 9 km/h im Normalfall die anschliessend an den Unfall beschriebenen, von der HWS ausgehenden Beschwerden nicht erklärbar seien. In Berücksichtigung der vorliegenden Abweichungen vom Normalfall – Vorzustand, Vorbelastungen im LWS- und HWS-Bereich durch den Unfall im Jahr 1998 – ergäben sich gewisse Hinweise, welche eine vorübergehende Verstärkung der Beschwerden erklären könnten.