entsprechenden Heilbehandlungen auf und erbrachte bis 31. März 2005 auch Taggeldleistungen, dies zunächst basierend auf einer Arbeitsunfähigkeit von 100 %, ab 13. Mai 2000 von 50 %, ab 19. Juni 2000 – im Zusammenhang mit einem weiteren Unfallereignis – noch einmal von 100 % und ab 1. September 2000 wieder von 50 % (vgl. UVG-Akten, medizinische Unterlagen, act. 25). Mit Verfügung vom 13. September 2005 stellte die Hotela die Leistungen jedoch rückwirkend ab 19. September 2000 ein mit der Begründung, ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den ab der seinerzeitigen Begutachtung durch die Universitätsklinik C._______