Der geschilderte Ablauf der verschiedenen gutachterlichen Abklärungen zeigt, dass die Beschwerdegegnerin zunächst gestützt auf die Gutachten der Dres. F.________ und I.________ sowie auf die Angaben des behandelnden Psychiaters Dr. D.________ von einer zeitweiligen 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausging. Gestützt auf die psychiatrische Begutachtung durch Dr. C.________ legte sie ihrem Rentenentscheid einen nunmehr wesentlich veränderten Sachverhalt zugrunde. Dadurch bewirkte sie, dass die Schlussfolgerungen von Dr. C.________ zu einem wesentlich anderen Ergebnis führten, als die gemäss Vorbescheid vom 19. Januar 2017 in Aussicht gestellte Rentenzusprache.