6.5.2 Im MEDAS-Gutachten vom 4. Mai 2016 finden sich jedoch einschlägige Ausführungen, die einer Prüfung der Standardindikatoren gleichkommt (vgl. insbes. in E. 4.4 wiedergegebenes IV-act. 88/54-55 und 88/59). Dadurch erlaubt das Gutachten eine zuverlässige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin. Der psychiatrische Gutachter befasste sich eingehend mit dem Gesundheitsschaden, dem sozialen Kontext und der Persönlichkeit der Beschwerdeführerin, inkl. der selbst in schwierigen Umständen (Vergewaltigung, Ehe mit häuslicher Gewalt) an den Tag gelegten persönlichen Ressourcen, die es ihr erlaubten, sich adäquat weiter zu entwickeln.