5.3 Insgesamt entsprechen sowohl das polydisziplinäre MEDAS-Gutachten vom 4. Mai 2016 als auch das psychiatrische Verlaufsgutachten von Dr. C.________ vom 26. April 2018 den praxisgemässen Anforderungen an den Beweiswert einer Expertise. So sind sie für die streitigen Belange umfassend, beantworten sie doch in schlüssiger Weise die Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin und beruhen auf eingehenden und allseitigen fachärztlichen Untersuchungen.