dies in einer Lebensphase, in welcher die Beschwerdeführerin endlich etwas Ruhe und Geborgenheit erleben durfte. In diesem Zusammenhang leuchtet sodann nicht ein, weshalb die Stürze nur im sicheren familiären Umfeld bzw. in Anwesenheit des behandelnden und damit vertrauten Psychiaters erfolgen, nicht aber z.B. bei den Klinikeintritten oder während den gutachterlichen Untersuchungen. Denn gerade in diesen Situationen ist anzunehmen, dass der Stresstrigger deutlich erhöht und dadurch gemäss den Erläuterungen von Dr. D.________ eher geeignet sein sollte, den im Hirnstamm verankerten Überlebensreflex zu aktivieren, was zum Bewusstseinsverlust führt.