Dies werde nicht zuletzt durch die in der Klinik E.________ gestellte Diagnose einer schwergradigen depressiven Symptomatik mit psychotischen Symptomen untermalt. Es liege kein Hinweis dafür vor, dass sich am Ausmass der depressiven Symptomatik seit der polydisziplinären Begutachtung irgendetwas verändert habe. Die meisten Veränderungen würden in Bezug auf die Stürze berichtet. Diese liessen sich jedoch nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit einer psychischen Störung zuordnen. Insofern sei die geltend gemachte Zustandsverschlechterung seit der Begutachtung nicht nachvollziehbar.