Mit Bezug auf die posttraumatische Belastungsstörung schloss sich Dr. C.________ den früheren Gutachtern an. Aufgrund der Lebensentwicklung der Explorandin nach der Vergewaltigung im Alter von 15 Jahren lasse sich kein Hinweis für eine Beeinträchtigung der Lebensentwicklung durch psychische Symptome nachvollziehen. Es widerspreche dem Konzept der posttraumatischen Belastungsstörung, anzunehmen, dass die Symptome erst sehr viel später, nach Überwindung der schwierigen Ehe, reaktiviert würden. Die hier vorliegende Zeitspanne sei für eine late onset posttraumatische Belastungsstörung absolut über jedem vorstellbaren Limit.