Hintergrund der Akten, seiner telefonischen Angaben (vgl. IV-act. 141/35-36) und der Einschätzung der Glaubwürdigkeit der (von der Beschwerdeführerin) gemachten Angaben nachvollzogen werden könne. Dissoziationen träten meistens, aber nicht ausschliesslich, vor dem Hintergrund psychischer Störungen auf. Ähnliche Zustände träten, wenn auch seltener, bei psychisch Gesunden in Phasen spezieller emotionaler Herausforderung auf. Eine Störung dieser Gruppe lasse sich nicht nachvollziehen. Alle als potenzielle Auslöser in Frage kommenden Ereignisse lägen bereits Jahre zurück und in der Zwischenzeit seien derartige Symptome nie berichtet worden.