Die Glaubwürdigkeit solcher Berichte sei jedoch nicht gegeben. Auch die Tatsache, dass Dr. D.________ sie gesehen habe, mache ihre Echtheit nicht über jeden Zweifel erhaben. Die Präsentation von Symptomen gegenüber einer Person, die im Verfahren unterstützend wirken könne, sei ein sinnvolles Mittel zur Erreichung des gesetzten Ziels. Es stellte sich generell die Frage, ob die von Dr. D.________ attestierte dissoziative Störung vor dem Urteil S 2018 122 18