Zu diesen Stürzen sei es erstmals gekommen, als Dr. D.________ die Explorandin zwecks langsamer Wiedereingliederung im Zentrum K.________ angemeldet habe. Wegen der Stürze sei die Wiedereingliederung nicht begonnen worden. Seither träten die Stürze in unterschiedlichen Häufigkeiten auf. Die Berichte der Klinik E.________ (vgl. Kurzaustrittsbericht vom 9. Juni 2017 [IV-act. 121/1-3] und Austrittsbericht vom 14. Juni 2017 [IV-act. 123/1-8]) seien so formuliert, dass angenommen werden müsse, die Stürze seien nicht beobachtet, sondern von der Explorandin berichtet worden. Die Glaubwürdigkeit solcher Berichte sei jedoch nicht gegeben.