Dagegen liessen sich Interessenverlust und Antriebsstörung nicht nachvollziehen. Die sich dynamisch zeigende Beschwerdeführerin berichte über ein grob unauffälliges soziales Leben mit guten Kontakten innerhalb der Familie und regelmässigen Freizeitkontakten zu Nachbarn. Das Kriterium der leichtgradigen psychomotorischen Hemmung habe in beiden Untersuchungen als eine Verminderung der Mimik direkt beobachtet werden können, sei Urteil S 2018 122 17