Im Gutachten vom 26. April 2018 stellte Dr. C.________ lediglich die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig leichtgradige depressive Episode, ohne somatisches Syndrom (ICD-10 F33.0; IV-act. 141/44). Dazu führte er aus, die depressive Stimmung sei im Vorlauf durch mehrere Psychiater festgestellt worden. Sie habe sich auch unabhängig von der Schilderung der Selbstwahrnehmung im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung für dieses Gutachten feststellen lassen. Dagegen liessen sich Interessenverlust und Antriebsstörung nicht nachvollziehen.